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Bedauern über die Gerichtsentscheidung zu Bielefelder Mufflonherde

Delius Klasing Verlag ist nicht Teil der August Klasingschen Familienstiftung

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster droht einer Mufflon-Herde im Teutoburger Wald der Abschuss. Die Gerichtsentscheidung ist Folge einer langjährigen juristischen Auseinandersetzung, die von der August Klasingschen Familienstiftung angestrengt worden ist. Die Familienstiftung ist Eigentümerin eines Waldstückes, in dem die Herde lebt. Konrad Delius, Verleger des Delius Klasing Verlages, bedauert die Entscheidung des Gerichtes sehr und betont, dass weder er noch sein Unternehmen der Stiftung angehören.

 

Bielefeld, 13. November 2019. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Münster, die einen Abschuss der Mufflon-Herde im Teutoburger Wald legitimiert, bedauere ich persönlich außerordentlich. Ich hoffe sehr, dass für den Fortbestand der Herde eine Lösung gefunden werden kann und begrüße die Initiativen, die in diesem Sinne aktiv tätig sind“, so Verleger Konrad Delius, der betont, dass weder er noch der Verlag Delius Klasing der August Klasingschen Familienstiftung angehören.

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