Bootfahren ohne Führerschein

Wann kann ich auch ohne Bootsführerschein ein Boot fahren? Was muss ich dazu beachten? Ab wann benötige ich einen Führerschein und wie komme ich am besten zum Schein? Auf dieser Seite geben wir Ihnen eine Übersicht rund um das Thema Führerscheinfreiheit beim Bootfahren.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann Sie keinen Bootsführerschein benötigen
  2. Bootsführerscheinpflicht und Bootsversicherungen im europäischen Ausland
  3. Charterbescheinigung statt Bootsführerschein
  4. Bootspapiere: Was Sie auf dem Boot mit sich führen müssen
  5. Bootsversicherung: Wann Sie sich und Ihr Boot extra versichern müssen
  6. Ausrüstung auf dem Boot
  7. Chartern ohne Bootsführerschein
  8. Weitere Infos zu Bootsführerscheinen

Wann Sie keinen Bootsführerschein benötigen

In Deutschland gibt es zwei Ausnahmen von der allgemeinen Bootsführerscheinpflicht. Zum einen gilt unter bestimmten Umständen eine Führerscheinfreiheit bis 15 PS (11,03 kW) Nutzleistung. Zum anderen können in bestimmten Revieren auch Schiffe oder Hausboote mit wesentlich höherer Motorleistung mit einer Charterbescheinigung ausgeliehen werden.

Auch wenn Sie bestimmte Boote ohne Führerschein fahren dürfen, müssen Sie sich mit der Gesetzeskunde vertraut machen.

Eine Führerscheinfreiheit bedeutet allerdings trotzdem, dass Sie sich mit einigen rechtlichen Aspekten auseinandersetzten sollten. Zu diesen gehören Themen wie Ausweichregeln, Lichterführung, Betonnung, Schilder und Schallsignale, die später behandelt werden.

Hier zunächst ein paar rechtliche Grundlagen: Auf dem Wasser sind die Bundesrepublik Deutschland und viele andere europäische Länder in Binnengewässer und Seegewässer aufgeteilt. Die Grenzen befinden sich oft dort, bis wohin große Seeschiffe noch fahren können – häufig also die erste nicht bewegliche Brücke, ein Wehr oder ein sonstiges Hindernis.

Auf den Seegewässern gelten die nationale Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Auf den angrenzenden Binnenwasserstraßen gilt die Binnenschifffahrtsstraßne-Ordnung. Ausnahmen im Binnenbereich bilden Rhein, Mosel, Donau und der Bodensee, die als internationale Gewässer gelten und daher eigene Verordnungen haben. Eine weitere Ausnahme im Binnenbereich sind die Landesgewässer, für die das jeweilige Bundesland zuständig ist.

Führerscheinfreiheit im See- und Binnenbereich

  • Motorisierung bis 15 PS
  • Mindestens 16 Jahre alt
  • Geistig und körperlich geeignet

Ausnahmen

  • Die 15-PS-Grenze gilt nicht (bzw. mit Einschränkungen) auf dem Rhein, dem Bodensee, Landesgewässern oder auf Teilen der Spree-Oder-Wasserstraße
  • Auf dem Rhein gilt eine Führerscheinfreigrenze von 5 PS, auf dem Bodensee von 6 PS
  • Im Seebereich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Sportboote mit max. 5 PS Nutzleistung führen

Bootsführerscheinpflicht und Bootsversicherungen im europäischen Ausland

VersicherungFührerscheinpflichtDänemarkempfohlenab 25 PS und ab 4 m LängePolenempfohlenJaFrankreichempfohlenJaBelgien / Luxemburgempfohlenab 15 m Länge oder ab 20 km/hNiederlandeverpflichtend ab 20 km/hab 15 m Länge oder ab 20 km/hItalienverpflichtendentsprechend nationaler Regelung des HeimatlandesKroatienverpflichtend ab 15 kWJa, unabhängig von der Motorleistung

Charterbescheinigung statt Bootsführerschein

Eine Charterbescheinigung (umgangssprachlich auch Charterschein genannt) ermöglicht es Freizeitkapitänen, auf ausgewiesenen heimischen Binnengewässern Hausboote, Motoryachten oder Sportboote über die Führerscheinfreigrenze hinaus auch ohne Sportbootführerschein zu führen.

Aussteller der Charterbescheinigung ist der Vermieter eines Sportbootes.

Die Unterweisung für die Bescheinigung dauert mindestens drei Stunden und umfasst drei Teile:

  • Theoretischer Teil: Verantwortlichkeiten, Verkehrsregeln und Gesetzeskunde, Fahrgebiet und seine Besonderheiten, umweltgerechtes Verhalten
  • Praktischer Teil: Starten und Stoppen des Motors, diverse Fahrmanöver, Festmachen, Ankern, Mensch-über-Bord-Manöver, Anlegen von Rettungswesten, Verhalten in Gefahrensituationen
  • Bootseinweisung: Handhabung und Bedienung der einzelnen Komponenten am Steuerstand auf dem Oberdeck und im Innenbereich, regelmäßige Kontrollmaßnahmen, Handhabung und Aufbewahrungsort von Ausrüstungsgegenständen

Die Bescheinigung gilt ausschließlich für das in ihr bezeichnete Revier und nur für die jeweilige Mietzeit.

Auf den Binnengewässern, auf denen die Charterbescheinigung gilt, gibt es neben allgemeinen Beschränkungen wie dem Fahrverbot bei Nacht oder einer Geschwindigkeitsbegrenzung der Boote bis 12 km/h auch besondere Sicherheitsvorschriften. Diese können z. B. ein Fahrverbot ab Windstärke 4, Rettungswestenpflicht oder eine Meldepflicht vor und nach der Überfahrt des Gewässers beim Vercharterer sein. Welche jeweiligen Sicherheitsvorschriften gelten, erfahren Sie durch den Vercharterer bei der Einweisung.

Bootfahren lernt man am besten in der Praxis. Wer sich in kompetente Hände begeben möchte, sucht sich eine anerkannte Sportbootschule aus und belegt einen Einsteigerkurs oder den Lehrgang zum Erwerb eines Sportboot- beziehungsweise Motorbootzertifikats.

Ist nach den ersten Ausflügen auf dem Wasser die Sehnsucht nach noch mehr Freiheit geweckt, führt der Weg nicht an einem Sportbootführerschein See oder Sportbootführerschein Binnen vorbei. Der Erwerb dieser Scheine ist wesentlich einfacher und kostengünstiger als beispielsweise der Führerschein für einen Pkw.

Bootspapiere: Was Sie auf dem Boot mit sich führen müssen

Ein amtlicher oder amtlich anerkannter Eigentumsnachweis für Boote ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Fährt man mit dem Boot ins Ausland, ist ein Eigentumsnachweis dagegen unverzichtbar.

Ist ein Kleinfahrzeug auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs, hat es bei einer Nutzleistung von mehr als 3 PS (2,21 kW) oder einer Länge von mehr als 5,5 m (Ausnahme: muskelkraftbetriebene Fahrzeuge) eine Kennzeichnungspflicht. Für diese Fahrzeuge (bis 10 t Gewicht) wird ein Kleinfahrzeugkennzeichen oder ein Internationaler Bootsschein (IBS) benötigt. Das Kleinfahrzeugkennzeichen wird beim örtlichen Wasser- und Schifffahrtsamt beantragt. Den Internationalen Bootsschein bekommt man über die Wassersportverbände (DMYV und DSV) oder über den ADAC.

Das Kennzeichen muss in mindestens 10 cm großen Buchstaben beidseitig am Bug oder am Heck angebracht werden. Eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht stellt ein Beiboot dar, das als Zubehör zu einem größeren Wasserfahrzeug gilt.

Im Ausland wird als Eigentumsnachweis ein Flaggenzertifikat, ausgestellt vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), oder der Internationale Bootsschein (IBS) anerkannt.

Große Sportboote benötigen im Binnenbereich einen Schiffsbrief (ab einer Wasserverdrängung von 10 m³, das entspricht 10 t) oder im Seebereich ein Schiffszertifikat (ab einer Rumpflänge von 15 m).

Die Flaggenführung ist ein sensibles Thema. In der Bundesrepublik Deutschland muss im Seebereich sowie auf der Donau und der Oder die Nationalflagge geführt werden. Im übrigen Binnenbereich kann sie geführt werden. Im Ausland kann es die Verpflichtung zum Führen der Nationalflagge auch im Binnenbereich geben. Charterschiffe führen die Flagge des Landes, in dem sie registriert sind.

Ein Sportboot, das sich ausschließlich auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen bewegt, muss lediglich den Schiffsnamen und Heimathafen deutlich sichtbar am Heck führen, kann aber den Namen zusätzlich am Bug anbringen. Hat das Fahrzeug auch ein Kleinfahrzeugkennzeichen oder eine IBS-Nummer, führt es diese statt des Namens am Bug.

Laufen Sie in ein ausländisches Hoheitsgebiet ein, ist die Gastlandflagge zu setzen. Zum einen ist dies eine Frage der Höflichkeit und des Respekts, zum anderen geben Sie zu erkennen, dass Sie die Rechtsordnung des betreffenden Landes anerkennen.

Die Missachtung des Flaggenrechts kann als Missachtung des Landes und der dort lebenden Bevölkerung verstanden werden. Dieses kann zu einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe führen.

Bootsversicherung: Wann Sie sich und Ihr Boot extra versichern müssen

Wer benötigt welche Versicherung? Die Zusammenfassung zeigt, was Sie möglicherweise an Versicherungsschutz benötigen.

Benötigte Versicherungen

Crew
Private Haftpflichtversicherung (für den Fall, dass Sie an Bord einen Schaden anrichten)
Auslands-Krankenversicherung (falls nicht durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt)

Bootseigner
Bootshaftpflichtversicherung
Bootskaskoversicherung
Trailerversicherung (falls nicht in der Bootshaftpflicht enthalten)

Charter-Skipper
Skipperhaftpflicht-Versicherung
Reiserücktrittskostenversicherung
Kautionsversicherung
Auslands-Krankenversicherung (falls nicht durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt)

Der Wassersport ist eine sehr sichere Sportart. Unfälle oder Schäden kommen relativ selten vor. Trotzdem kann es bei einem Unfall zu größeren Verletzungen oder Materialschäden und somit zu nicht unerheblichen Kosten kommen.

Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit Ihrem Boot im Uferbereich und übersehen einen Schwimmer. Hier kann es zu unkalkulierbar hohen Kosten kommen. Über die Privathaftpflicht sind üblicherweise Ruder-, Paddel- oder motorlose Schlauchboote ohne Zusatzkosten mitversichert. Fahrzeuge mit Motor- oder Segelantrieb (darunter fallen auch Wind- oder Kitesurfer) sind in der Regel nicht versichert. Auch wenn einige Versicherer für Fahrzeuge mit geringer Motorisierung eine Ausnahme machen, wird in jedem Fall dringend empfohlen, die Versicherungspolice zu lesen oder sich eine schriftliche Bestätigung der Versicherung geben zu lassen.

Für ein eigenes Boot sollte man sich dringend um eine Bootshaftpflichtversicherung kümmern. Diese sollte sowohl für eine Schramme am Nachbarboot, Umweltschäden bei Kraftstoffverlust, Beschädigungen eines Schleusentores oder Ähnlichem als auch Verletzungen von Personen haften.

Zwar besteht in Deutschland keine Versicherungspflicht, aber die im Schadensfall anfallenden Kosten können rasch in die Höhe schnellen. Der Verursacher beziehungsweise der Eigner haftet mit seinem Privatvermögen. Die Kosten für eine Bootshaftpflichtversicherung sind in der Regel von der Motorleistung oder Segelfläche sowie der Deckungssumme abhängig. Sie liegen im günstigsten Fall bei 30 bis 50 € pro Jahr.

Im Ausland sieht es da ganz anders aus. In Italien beispielsweise benötigt man schon für ein kleines motorisiertes Schlauchboot mit 5 PS eine Haftpflichtversicherung. In anderen Mittelmeerstaatengibt es ebenfalls unter bestimmten Umständen eine Versicherungspflicht. Zur guten Reiseplanung für einen Auslandsaufenthalt muss die Versicherungsfrage daher vorab geklärt werden. Sie sollten immer eine aktuelle Versicherungsbestätigung – auch blaue Karte genannt – an Bord haben. Anderenfalls kann es schnell passieren, dass die örtliche Behörden oder der Hafenmeister ihr Boot stilllegen.

Schäden durch Grundberührung und anschließenden Untergang des Bootes, Sturmschäden, Diebstahl, Vandalismus, Manöverschäden oder Schäden beim Slippen oder Kranen sollten durch die Bootskaskoversicherung abgedeckt sein. Die Prämie richtet sich nach dem Wert des Bootes sowie der Höhe der Eigenbeteiligung und liegt bei 0,5–2% des Versicherungswertes. Die Notwendigkeit dieser Versicherung richtet sich nach der finanziellen Schmerzgrenze, die man als Eigner bereit ist bei Teil- oder Totalverlust zu ertragen. Die Bootskasko springt aber zum Teil auch bei Bergung und Wrackbeseitigung, bei durch technische Hilfeleistung entstandenen Kosten oder Schäden durch Dritte ein, die nicht beglichen werden, weil beispielsweise der Schadensverursacher keine Haftpflichtversicherung hat und mittellos ist.

Wird ein Boot gechartert oder leiht man sich einmal privat ein Schiff von Freunden, deckt die Bootshaftpflicht unter Umständen nicht alle Personen- oder Sachschäden ab, die der Schiffsführer verursacht. Auf der anderen Seite kann man sich nicht immer sicher sein, dass eine solche Versicherung überhaupt vorliegt. Für diesen Fall ist eine Skipperhaftpflicht empfehlenswert. Sie deckt Ansprüche gegen den Skipper oder zum Teil auch der Crewmitglieder untereinander ab. Bei seriösen Anbietern sind selbst Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, mitversichert.

Für jede Versicherung ist es ratsam, sich die entsprechende Police genau anzuschauen und gegebenenfalls mehrere Angebote einzuholen. Sogenannte Yachtversicherer (spezialisierte Versicherungsmakler für den Wassersport) sind möglicherweise etwas teurer, aber auch professioneller bei der Schadensregulierung als andere Versicherer. Zudem ist der Versicherungsschutz oftmals besser auf die Bedürfnisse des Wassersportlers angepasst. Ein Gespräch mit den Yachtversicherern können Sie hervorragend auf der nächsten Bootsmesse führen.

Ausrüstung auf dem Boot

Das Thema Ausrüstung ist in Deutschland wenig reguliert. Das bedeutet ein hohes Maß an Selbstverantwortlichkeit für den Skipper.

Für das Mitführen einiger Ausrüstungsgegenstände an Bord gibt es klare Regelungen: Positionslaternen oder Tagsignale gehören ebenso dazu wie Anlagen, um Schallsignale abzugeben. Dieses ergibt sich aus der Binnenschifffahrts- beziehungsweise Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug führerscheinfrei bewegt werden darf oder nicht.

Bei anderen Ausrüstungsgegenständen ist die Regelung nicht so eindeutig. Zum einen gibt es große Unterscheide zwischen Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen, zum anderen zwischen den verschiedenen Bootsgrößen. Die hier vorgestellte Ausrüstungsliste ist lediglich eine Empfehlung. Sie ist nicht der Weisheit letzter Schluss – jeder ist also angehalten, über seine eigene Sicherheit nachzudenken und die Liste zu vervollständigen.

Eine Rettungsweste sollte für jedes Crewmitglied an Bord zur Verfügung stehen. Ein Sorgleine (Lifeline) dient dazu, eine dauerhafte Verbindung zwischen Schiff und Person herzustellen und sollte in bestimmten Fahrtgebieten ebenfalls für jeden an Bord zur Verfügung stehen.

Rettungsring oder Rettungskragen und Wurfleine kommen bei einer Mensch-über-Bord-Situation zum Einsatz. Dem Verunfallten wird zunächst ein Rettungsmittel zugeworfen (und damit auch die Position »markiert«). Eine Wurfleine oder eine Leine mit Rettungsring ist dazu gedacht, eine Leinenverbindung herzustellen.

Anker und Ankerleine gehören auf jedes Boot. Die Ankerleine kann (je nach Ausführung) mitunter auch als Schleppleine verwendet werden und sollte mindestens die 3-fache Bootslänge aufweisen. Auf kleinen Booten wird ein Faltanker (mit Kettenvorlauf) empfohlen.

Je vier Festmacher und Fender sollten Sie unabhängig von der Bootsgröße mindestens an Bord haben. Zwei der vier Festmacherleinen sollten mindestens die 1,5-fache Bootslänge aufweisen.

Für den Notfall müssen entsprechende Seenotsignalmittel an Bord sein. Im Binnenbereich ist das eine rote Flagge (60 x 60 cm). Auf großen Binnenseen oder an der Küste empfehlen sich zudem rote Seenotsignalraketen, Handfackeln und Rauchsignale (Orange).

Jeder Bootsfahrer sollte einen direkten Draht zum Wetter haben. Radio, Internet oder ein UKW-Seefunkgerät sind wichtige Voraussetzungen, um über die Wettersituation informiert zu sein. Das Betreiben einer UKW-Funkanlage ist allerdings nur mit einem entsprechenden Funkzeugnis erlaubt.

Auf größeren Gewässern muss man in der Lage sein, seinen Ort zu bestimmen. Das geht nicht ohne Kartenmaterial, Fernglas, GPS und Kompass. Wichtig sind zudem Angaben über die aktuelle Wassertiefe, die man am Lot ablesen kann.

Diese und weitere Ausrüstungsgegenstände sind bezogen auf Schiffsgröße und Fahrgebiet in der folgenden Tabelle noch einmal zusammengefasst.

Die Empfehlung gilt jedoch maximal für eine Fahrt in große Buchten, Flussmündungen oder Seen am Tage. Die Ausrüstung für die Fahrt in Küstengewässern und küstennahen Seegewässern ist deutlich umfangreicher.

Sicherheitsausrüstung:

Schlauchboot (Binnen)Daycruiser (Binnen)Daycruiser / Kajütboot (Binnen und See)RettungswesteEmpfohlenEmpfohlenEmpfohlenSorgleine (Lifeline) EmpfohlenRettungsring EmpfohlenEmpfohlenRettungs- oder Wurfleine EmpfohlenEmpfohlenAnkerEmpfohlenEmpfohlenEmpfohlenAnker-/SchleppleineEmpfohlenEmpfohlenEmpfohlenBootshaken EmpfohlenEmpfohlenFestmacherleinenmin. 2min. 4min. 4Fendermin. 2min. 4min. 4PaddelEmpfohlenEmpfohlenEmpfohlenBadeleiter EmpfohlenEmpfohlenÖlfass / HandlenzpumpeEmpfohlenEmpfohlenEmpfohlenErste-Hilfe-KastenEmpfohlenEmpfohlenEmpfohlenTaschenlampeOptinalEmpfohlenEmpfohlenKraftstoffreserveEmpfohlenEmpfohlenEmpfohlenFeuerlöscherOptionalEmpfohlenEmpfohlenLöschdecke OptionalEmpfohlenrote Flagge 60 x 60 (nur Binnen) EmpfohlenEmpfohlenrote Signalrakete 2 MalRauchsignal (orange) 2 MalHandfackel 2 MalWerkzeug OptionalRadarreflektor EmpfohlenUKW-Sprechfunk Optional

Navigationsausrüstung:

Schlauchboot (Binnen)Daycruiser (Binnen)Daycruiser / Kajütboot (Binnen und See)Fernglas EmpfohlenEmpfohlenNautische Literatur EmpfohlenEmpfohlenVerkehrsvorschriften OptionalOptionalKartenmaterial EmpfohlenMagnet- / Peilkompass EmpfohlenEcholot OptionalEmpfohlenLogge (Geschwindigkeit) OptionalOptionalGPS-Empfänger Optional

Chartern ohne Bootsführerschein

Die optimale Reisezeit  für Yacht- oder Hausbootcharter beginnt dank moderner Heizungen Ende März und geht bis Ende Oktober. Im Süden dauert die Saison möglicherweise noch länger. Wenn Sie nicht auf die Ferienzeit angewiesen sind, empfiehlt es sich, in der Vor- oder Nachsaison zu chartern: Zum einen sind die Charterpreise in der Nebensaison günstiger, zum anderen sind dann die Gewässer und Häfen nicht so überfüllt.

Für die Wahl Ihres Urlaubsziels,  des sogenannten Reviers, sollten Sie sich folgende Fragen beantworten, um Klarheit in Bezug auf Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen zu bekommen:

  • Welche Interessen und Vorlieben haben Sie in Bezug auf Land und Leute, Kultur und Sprache?
  • Wie anspruchsvoll ist das Revier, und wie geeignet sind die Etappen für Schiffsführer und Crew?
  • Wie erfolgt die Anreise zum Urlaubsort?

Haben Sie diese Fragen für sich beantwortet, sind Sie bei der Wahl des Reviers schon ein wenig weiter.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine grobe Übersicht der beliebtesten Charterreviere  in Deutschland und dem umliegenden Ausland. Der Schwierigkeitsgrad des Reviers (hier Anspruch genannt) richtet sich nach folgenden Faktoren: Größe der Wasserfläche und daraus folgende Schwierigkeit mit Wind und Welle, Berufsverkehr, Schleusen und Brücken, Strömung, Gezeiten und Distanz der einzelnen Etappen.

RevierAnspruchFührerscheinfrei?BesonderheitenBodensee bis 6 PSEtwas Berufsverkehr, große Wasserfläche. Mögliche Fallwinde (Föhn), Grenzverkehr und abweichende Naturschutzrichtlinien.Mecklenburgische Seenplatte JaWenig Berufsverkehr, einige Schleusen sowie einige größere Seen. Idyllisches Revier, ideal für Einsteiger.Berlin NeinKultur, Sightseeing, Abendprogramm. Vielfältiges Revier. Reger Berufsverkehr.Brandenburg / Potsdam Ja, teilweise nur bis 15 PSVielfältiges Revier mit vielen Ausflugsmöglichkeiten. Teilweise befahrbar mit Charterbescheinigung. Berufsverkehr, Schleusen.Bodden / Rügen bis 15 PSIdyllisches Revier mit vielen Möglichkeiten. Zum Teil große Wasserflächen, Navigation, wenig Berufsverkehr.Ostsee bis 15 PSVielseitige Etappenziele auch im Ausland. Große Wasserflächen. Teilweise Berufsverkehr.Nordsee (Wattenmeer) bis 15 PSTidengewässer, große Wasserflächen, anspruchsvolle Navigation, Berufsverkehr.Friesland, Niederlande Ja, bis 15 m oder 20 km/hTraumhafte Orte. Ausgeprägtes Kanalnetz. IJsselmeer etwas anspruchsvoller.Masuren, Polen JaGrößtes Binnenrevier. Wenig Schleusen und kaum Berufsverkehr.Frankreich bis 15 PS und z. T. für HausbooteZum Teil viele Schleusen. Wenig Berufsverkehr. Schönes Revier.

Folgende Dinge sollten zur Buchung oder spätestens bei der Bootsübergabe geklärt werden. Einige Punkte sind dem Angebot bzw. den Buchungsunterlagen und der Webseite des Charterunternehmens zu entnehmen.

Im Vorfeld:

  • Höhe der Kaution (Zahlungsmöglichkeit: bar/Kreditkarte)?
  • Ausstattung: Beiboot, Außenborder, Handtücher, Bettwäsche (kann ggf. gegen Aufpreis dazu gebucht werden)?
  • Einkaufsmöglichkeiten vor Ort?
  • Transfer vom Flughafen zum Schiff?
  • Schiffsübernahme-Protokoll schon im Vorfeld erhältlich?

Im Hafen:

  • Melden Sie sich an der Rezeption. Vereinbaren Sie einen Termin für die Schiffsübernahme.
  • Notfallnummer des Vercharterers (für Pannen und Hilfeleistung)?
  • Wo kann vor der Rückgabe getankt werden?
  • Bis wann muss das Boot zurückgegeben sein?

Schiffsübernahme:

Bestehen Sie auf eine gründliche Einweisung, und machen Sie diese möglichst zusammen mit einem weiteren Crewmitglied. Die anderen Crewmitglieder und das Gepäck sollten während der Einweisung nicht an Bord sein.

Gehen Sie mit dem Mitarbeiter der Charterbasis das Schiffsübernahme-Protokoll genau durch. Prüfen Sie, ob die aufgeführten Gegenstände vor-handen sind und Sie deren Funktion und Bedienung verstanden haben. Kontrollieren Sie, ob alles an Bord in vernünftigem Zustand ist undfragen Sie gezielt nach vorhandenen Mängeln und Schäden. Äußern Sie Wünsche (z.B. ein großer Topf, eine weitere Rettungsweste usw.) – siewerden meist problemlos erfüllt. Vereinbaren Sie gegebenenfalls eine Probefahrt zusammen mit einem Angestellten der Charterbasis.

Wenn Sie sich für ein Revier entschieden haben, benötigen Sie ein Charterunternehmen, das Ihre Wünsche in Bezug auf die Bootsgröße und den Preis erfüllen kann.Charteranbieter lassen sich über Anzeigen in der Fachpresse, auf Wassersportmessen oder online finden.

Das Charterunternehmen macht auf Anfrage ein konkretes Angebot, in dem die Charterbedingungen (Kosten für Bootscharter und Endreinigung, Höhe der Kaution, benötigte Qualifikation, Datum der An- und Abreise, Hafen für die Bootsübernahme und -rückgabe) aufgeführt sind.

Wann Sie einen Bootsführerschein benötigen

Wenn Sie Ihr Wissen vertiefen wollen, sollten Sie den Erwerb eines Sportbootführerscheines anstreben. Dies gilt auch, wenn Sie eige-ne motorisierte Fahrzeuge von mehr als 15 PS (11,03 kW) Nutzleistung führen oder Yachten mieten möchten, bei denen die Charterschein-regelung nicht greift. Als Einstieg empfiehlt sich der Sportbootführerschein Binnen, das Bodenseeschifferpatent (wenn Sie aus der Region kommen) oder der Sportbootführerschein See.