Anpassungen im Binnen- und Seefunk

Anpassungen im Binnen- und Seefunk

Im vergangenen Jahr ist die Ausgabe 2017 des Handbuches Binnenschifffahrtsfunk – Allgemeiner Teil veröffentlicht worden. Es tritt am 1. Juni 2018 in Kraft und löst die vorherige Ausgabe aus dem Jahre 2014 ab. Die auffälligsten Änderungen sind die englischsprachigen Phrasen, in den komplett überarbeiteten Redewendungen für den Sprechfunkverkehr. Insgesamt wirkt das Werk deutlich aufgeräumter – möglicherweise auch durch die gut gestaltete Übersicht der Sonderreglungen zur Kanalbelegung in den einzelnen Ländern. Das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk wird von der Fachstelle des WSV für Verkehrstechnik zum Download angeboten. [i]

Im Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitssprechfunkverkehr wird nicht mehr von „Schiffsfunkstellen“ oder „Hier ist“ sondern von „All Stations“ und „this is“ gesprochen. Es könnte der Eindruck entstehen, dass nun die englische Sprache Einzug ins Handbuch Binnenschifffahrtsfunk gefunden hat. Tatsächlich handelt es sich jedoch nur um diese Wortphrasen, um der Harmonisierung des See- und Binnenfunks und der Weiterentwicklung der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk/Radio Regulations) Rechnung zu tragen. Auf ELWIS hat das Bundesverkehrsministerium hierzu einen entsprechenden Artikel veröffentlicht.[ii]

Unterzieht man den Allgemeinen Teil des Handbuches Binnenschifffahrtsfunk einem Vergleich mit früheren Ausgaben fällt auf, dass die Nennung des Rufzeichen an Bedeutung gewonnen hat. Da viele Schiffsfunkstellen und sogar einige Landfunkstellen nicht in der Lage sind, die im Binnenfunk gültige ATIS-Nummer auszulesen und anzuzeigen, ist die Nennung des Rufzeichens wieder wichtiger geworden.

Neue Prüfungsmodalitäten ab September

Am 15. Juni 2018 wird im Verkehrsblatt ein aktualisierter Fragenkatalog sowie eine tabellarische Übersicht über die Abwicklung des Funkverkehrs zum Erwerb des Binnenfunkzeugnis (UBI) im Binnenschifffahrtsfunk veröffentlicht. Inhaltlich sind sprachliche Korrekturen im Fragenkatalog (GDWS statt WSV, Funkdienst… statt Jachtfunkdienst, etc.) sowie einer Anpassung der Prüfungsmodalitäten und der Anerkennung der neuen Sprechverfahren aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk zu erwarten. Umfangreiche inhaltliche Änderungen wird es voraussichtlich nicht geben. Auch für die Seefunkzeugnisse (SRC und LRC) werden Aktualisierungen der Fragenkataloge erwartete – eine Veröffentlichung ist allerdings noch nicht angekündigt. Alle Änderungen sollen im September 2018 in Kraft treten. In wie weit die Verbände und Prüfungsausschüsse die neuen Sprechverfahren im Binnenfunk bereits ab dem 1. Juni 2018 akzeptieren oder sogar vorschrieben, konnte nicht einheitlich geklärt werden. Hier empfiehlt es sich, den direkten Kontakt zum Prüfungsausschuss vor Ort zu suchen.

Ausblick: Binnenfunk im SRC/ LRC zukünftig enthalten?

Das BMVI steht vor der Aufgabe, die Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprV) zu überarbeiten, die sich in der jetzigen Fassung auf die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (RAINWAT) aus dem Jahre 2000 bezieht. Die neue Fassung der RAINWAT von 2012 (Revision 2016) löst die alte Fassung ab.

Die neue Regionale Vereinbarung für den Binnenschifffahrtsfunk (RAINWAT) schreibt im Anhang 1, Nr. 1.2 folgendes vor: „Die Zeugnisse, die nach den Bestimmungen des Artikels 47 der VO Funk [SRC, LRC, etc. (redaktionelle Anmerkung)] erteilt wurden, berechtigen den Inhaber ebenfalls zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle im Binnenschifffahrtsfunk“[iii]. Im Klartext würde dies bedeuten, dass Inhaber eines Seefunkzeugnisses automatisch auch die Berechtigung zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk haben. Zwar war dieses in Deutschland bis 2003 ähnlich (als die Prüfung noch bei der RegTP – früher Post abgenommen wurden), jedoch mussten im Theorieteil auch Fragen zum Binnenschifffahrtsfunk beantwortet werden.

Das Problem ist dem Ministerium seit 2012 bekannt. Sollte das BMVI ohne weitere Anpassungen die die BinSchSprV ändern, fehlen dem Bewerber für das Seefunkzeugnis Kenntnisse über Verkehrskreise, ATIS-Nummer oder über das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk. Wie es in dieser Sache weitergeht ist aus dem Ministerium nicht zu erfahren. Eine Änderung im Zusammenhang mit der aktuellen Anpassung der Fragenkataloge ist jedoch nicht zu erwarten.

[i] Fachstelle für Verkehrstechnik in Koblenz:
Handbuch Binnenschifffahrtsfunk: https://www.fvt.wsv.de/Webs/WSA/FVT/DE/Handbuch-Binnenschifffahrtsfunk/BSF-Handbuch_node.html

[ii] Information zum Binnenschifffahrtsfunk - Verwendung von "THIS IS" im Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Sprechfunkzeugnisse/Information-THIS-IS/Information-THIS-IS-page.html

[iii] Regionale Vereinbarung für den Binnenschifffahrtsfunk
http://www.rainwat.bipt.be/component/attachments/download/871

Autor: Klaus Schlösser